Zahnärztlicher Notdienst.
Informationen der Zahnärztekammer Nordrhein:
Liebe (Alle) C-: Patient:innen,
die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Nordrhein halten für ihre Patienten eine Versorgung für zahnärztliche Notfälle bereit.
Um die Behandlung von solchen Notfällen zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Notfalldienst nicht durch Behandlungsfälle ausgeweitet wird, die keine Notfälle im eigentlichen Sinne darstellen, und im Rahmen der regulären Sprechstunde Ihrer Zahnärztin/ Ihres Zahnarztes versorgt werden können.
Bitte berücksichtigen Sie die jeweils regional meist angebotenen Notdienst-Sprechzeiten; in denen die Zahnärztin/der Zahnarzt im Notfall für Sie da ist.
Bitte rufen Sie dennoch vor Aufsuchen der Zahnarztpraxis dort an, damit die Praxis Sie einplanen kann.
Außerhalb der Sprechzeiten steht für dringende Notfälle ein Bereitschafts-dienst zur Verfügung; hier handelt es sich um eine Rufbereitschaft - auch hier ist die Absprache mit der notdiensthabenden Zahnärztin/ dem notdiensthabenden Zahnarzt dringend erforderlich.
Zum Wohle aller bitten wir Sie, absehbare Behandlungen mit Ihrer Hauszahnarztpraxis in den regulären Praxiszeiten einzuplanen.
Für unaufschiebbare Notfälle können Sie sich telefonisch für den Bereich Pulheim/ Nordrhein, direkt an die
Notdienstzentrale Rhein-/ Erft: 0180 59 86 700 (kostenpflichtig) wenden.
Hier erhalten Sie Informationen über die nächst gelegene Praxis, die in Ihrem Einzugsgebiet tagsüber feste Notdienstsprechstunden anbietet.
Bitte kündigen Sie sich immer telefonisch beim diensthabenden Zahnarzt an. Der diensthabende Zahnarzt ist nicht dauerhaft in der Praxis anwesend.
Wenn sie auf nachfolgendes oranges Feld klicken, öffnet sich der Notdienstfinder der Zahnärztekammer Nordrhein (kostenfrei)
Apothekennotdienst.
Hier finden Sie die diensthabende Apotheke: